Rechtsanwalt Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim)
Anwalt für Vertragsrecht
Vertragsrecht betrifft jeden – täglich und mehrfach!
Ob beim Online-Shopping, einer Reisebuchung oder einem beruflichen Arbeitsvertrag – immer steht eine Vertragsvereinbarung dahinter. Wenn ein Problem über den Umfang eines Vertrages auftaucht, wird es schnell kompliziert. Lassen Sie sich beraten und vermeiden Sie im Vorfeld Konflikte!
Ich bin Ihr erfahrener Anwalt für Vertragsrecht im Landkreis Rosenheim.
Prävention ist günstiger als Streit
Bei wirtschaftlich wichtigen Verträgen sind die Kosten der anwaltlichen Unterstützung bei der Vertragsgestaltung häufig deutlich geringer als ein später auftretender Rechtsstreit. Investieren Sie in rechtssichere Verträge!
Umfassende Unterstützung in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten
Themen im Vertragsrecht
Vertragsgestaltung
Vertragsprüfung
Anspruchsdurchsetzung
Forderungsabwehr
Abwehr unberechtigter Forderungen und Schutz vor ungerechtfertigten Ansprüchen.
✓ Forderungen prüfen ✓ Einwände formulieren ✓ Verhandeln und Verteidigen ✓ Verjährung prüfenUnternehmensverträge
Rücktritt & Widerruf
In diesen Bereichen berate ich Sie kompetent
Weitere Vertragsrechts-Themen
Arbeitsverträge: Wichtig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Fast jeder wird im Laufe seines Lebens mit Arbeitsverträgen zu tun haben – sei es als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Dabei tauchen oft Fragen auf, die ich als Rechtsanwalt für Vertragsrecht gerne beantworte.
Rechte, Pflichten und rechtliche Absicherung
Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in dem Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt werden. Ich unterstütze Sie dabei, Fallstricke zu erkennen, rechtliche Risiken zu vermeiden und Ihre Interessen optimal abzusichern.
Bauverträge: Rechtlich abgesichert starten
Steht der Traum vom Eigenheim bevor, ist häufig ein Bauvertrag notwendig. Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus dem Landkreis Rosenheim dabei, von Beginn an rechtlich sicher zu planen.
Inhalte und Vorteile eines schriftlichen Bauvertrags
Ein Bauvertrag ist eine spezielle, gesetzlich geregelte Form des Werkvertrags (§§ 650a ff. BGB). Er regelt die Herstellung, Wiederherstellung, den Abbruch oder die Neustrukturierung eines Gebäudes, einer Außenanlage oder einzelner Bauteile – z. B. Maurer-, Maler-, Sanitär- oder Elektroarbeiten.
Auch wenn ein Bauvertrag theoretisch mündlich geschlossen werden kann, empfehle ich dringend einen schriftlichen Vertrag. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und sichern Ihre Rechte als Auftraggeber von Anfang an ab.
Darlehensverträge rechtssicher gestalten
Ein Darlehen ist gesetzlich in den §§ 488 ff. BGB geregelt. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, einen Geldbetrag zu überlassen, während der Darlehensnehmer ihn nach Ablauf der vereinbarten Frist zurückzahlen muss. Ich rate, auch bei privaten Darlehen frühzeitig einen Anwalt für Vertragsrecht hinzuzuziehen, um von Anfang an klare Bedingungen zu schaffen.
Beratung bei bestehenden und neuen Darlehen
Ich prüfe für Sie Darlehensverträge, bevor sie abgeschlossen werden, und berate Sie, wenn Unsicherheiten zur Gültigkeit oder Auslegung bestehen. So lassen sich Missverständnisse und spätere Konflikte vermeiden. Ich vertrete sowohl Darlehensgeber als auch Darlehensnehmer zuverlässig und kompetent.
Ihre Rechte bei mangelhaften Waren
Als Käufer erwarten Sie ein einwandfreies Produkt. Liegt jedoch bereits bei der Übergabe ein Mangel vor, können Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen. In der Regel besteht dieser Anspruch zwei Jahre ab Übergabe.
Ihre Möglichkeiten
Sie haben das Recht, eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware zu verlangen.
Wann sollten Sie rechtliche Unterstützung suchen?
Verweigert der Verkäufer diese Ansprüche oder verzögert die Bearbeitung, empfehle ich Ihnen eine rechtliche Beratung. Gerne entwickle ich für Sie eine passende Strategie und setze Ihre Ansprüche durch. Für einen ersten telefonischen Kontakt stehe ich Ihnen in gerne zur Verfügung.
Was ist ein Maklervertrag?
Ein Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, in dem Sie sich zur Zahlung einer Provision an den Makler verpflichten. Diese Provision wird nur dann fällig, wenn ein Vertrag vermittelt oder die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses nachgewiesen wird. Der Makler ist dabei rechtlich nicht verpflichtet, aktiv tätig zu werden – er schuldet also weder den Nachweis noch die Vermittlung.
Typische Streitpunkte – und wie ich Sie unterstütze
Immer wieder entstehen zwischen Auftraggeber und Makler Unklarheiten über Vertragsinhalte oder Provisionsansprüche. Um Streitigkeiten vorzubeugen, empfehle ich Ihnen, einen Maklervertrag vorab rechtlich prüfen zu lassen.
Wann besteht ein Provisionsanspruch?
Ein Anspruch auf Provision besteht nur, wenn der Makler nachweislich die Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder eine Vermittlungstätigkeit erbracht hat und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dieser Tätigkeit und dem Vertragsabschluss besteht.
Mietverträge rechtssicher gestalten
Kaum ein Bereich des Vertragsrechts beeinflusst unseren Alltag so stark wie Mietverträge. Sowohl Mieter als auch Vermieter sind auf klare und rechtssichere Regelungen angewiesen. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht unterstütze ich Sie dabei kompetent und verlässlich.
Gesetzliche Grundlagen und Vertragsinhalte
Das deutsche Mietrecht ist in den §§ 535–580a BGB geregelt. Ein Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch des Mietobjekts zu ermöglichen. Im Gegenzug zahlt der Mieter den vereinbarten Mietzins. Mietobjekte können bewegliche oder unbewegliche Sachen sein, sofern sie gebrauchstauglich sind.
Meine Unterstützung rund um Ihren Mietvertrag
Damit bei der Gestaltung oder Prüfung von Mietverträgen keine rechtlichen Fehler entstehen, empfehle ich Ihnen, frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht stehe ich Ihnen dabei gerne zur Seite – sowohl bei der Erstellung neuer Verträge als auch bei der Überprüfung bestehender Vereinbarungen.
Schadensersatz – Ihre Ansprüche durchsetzen
Ein verkratztes Auto in der Werkstatt oder Planungsfehler des Architekten – solche Situationen können einen Anspruch auf Schadensersatz begründen. Schadensersatzansprüche entstehen häufiger, als viele denken, und betreffen sowohl materielle Schäden (z. B. Vermögensschäden) als auch immaterielle Schäden wie Körper- und Gesundheitsschäden.
Rechtliche Unterstützung bei Forderungen und Klagen
Ganz gleich, ob Sie Schadensersatz geltend machen möchten oder selbst auf Schadensersatz verklagt wurden – als Rechtsanwalt für Vertragsrecht im Landkreis Rosenheim unterstütze ich Sie kompetent bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Ich berate Sie umfassend und achte darauf, dass Ihre Rechte rechtssicher gewahrt bleiben.
Schenkung – rechtliche Grundlagen verständlich erklärt
Bei einer Schenkung übertragen Sie einer anderen Person freiwillig einen Vermögenswert – ohne eine entsprechende Gegenleistung zu verlangen. Rechtlich spricht man von einer Schenkung, wenn die Zuwendung zur Bereicherung der anderen Person führt. Wird dennoch eine Gegenleistung erbracht, kann dies den tatsächlichen Wert der Schenkung mindern.
Steuerliche Behandlung von Schenkungen
Schenkungen werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Zuwendung besteuert. Dabei gelten – ähnlich wie im Erbrecht – feste Freibeträge und Steuersätze. Welche steuerlichen Auswirkungen in Ihrem Fall bestehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Verwandtschaftsverhältnis.
Warum rechtliche Beratung sinnvoll ist
Bei Schenkungen können schnell rechtliche oder steuerliche Risiken entstehen – insbesondere bei höheren Vermögenswerten. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht unterstütze ich Sie dabei, Schenkungen rechtssicher zu gestalten und mögliche Streitigkeiten von Anfang an zu vermeiden.
Schnelle Terminvereinbarung
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Diese Werte und Prinzipien zeichnen meine Arbeit aus
Warum ich der richtige Anwalt für Sie bin
Präventive Gestaltung
Ich entwickle eindeutige und unmissverständliche Verträge, die Streitpunkte im Vorfeld ausschließen.
Privat & Geschäftlich
Ich berate Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen – als Einzelmandat oder langfristiger Partner.
35+ Jahre Erfahrung
Jahrzehntelange Expertise in vielen relevanten Rechtsgebieten – dieses Wissen kommt Ihnen zugute.
Klar & Persönlich
Ich erkenne Fallstricke frühzeitig und schütze Sie vor rechtlichen und finanziellen Risiken.
Schnelle Reaktion
Bei dringenden Fällen bin ich auch kurzfristig für Sie da. Schnelle Terminvergabe ist selbstverständlich.
Transparente Kosten
Ich informiere Sie vorab klar über die zu erwartenden Kosten. Keine versteckten Gebühren.
Maßgeschneidert
Jeder Fall ist einzigartig. Ich entwickle maßgeschneiderte Strategien für Ihre Situation.
In drei klaren Schritten zu Ihrem Recht
So einfach arbeiten wir zusammen
1. Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie mich per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail. In einem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
2. Persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort
In einem persönlichen Termin bei Ihnen vor Ort analysiere ich Ihren Fall detailliert, erläutere Ihnen alle Handlungsoptionen, Erfolgsaussichten und Kosten transparent und verständlich.
3. Gemeinsam zum Erfolg
Erst wenn Sie sich aktiv für meine Vertretung entscheiden, beginnt das Mandatsverhältnis. Von da an bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner und kämpfe engagiert für Ihre Rechte – bis zum erfolgreichen Abschluss.
