Rechtsanwalt Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim)
Anwalt für Familienrecht
Scheidung? Trennung? Unterhalt? – Ich begleite Sie in dieser schwierigen Zeit.
Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder Scheidung ist ein tiefgehender Einschnitt ins Leben. Deswegen ist es mir wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein einfühlsamer Begleiter in dieser Ausnahmesituation.
Ich bin Ihr erfahrener Anwalt für Familienrecht im Landkreis Rosenheim.
Sie sind nicht allein
Eine Trennung betrifft oft die gesamte Familie, besonders Kinder. Durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten entsteht oft Streit über vermeintliche Fakten. Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten und Schaden rechtzeitig zu begrenzen.
Umfassende Unterstützung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten
Themen im Familienrecht
Mediation
Unterhalt
Vermögensauseinandersetzung
Eheverträge
In diesen Bereichen berate ich Sie kompetent
Weitere Familienrechts-Themen
Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt
Beim Ehegattenunterhalt wird zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden.
Trennungsunterhalt wird bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
Nachehelicher Unterhalt beginnt erst mit der Rechtskraft der Scheidung.
Wann besteht nachehelicher Unterhalt?
Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt bestehen insbesondere bei:
Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder
Chronischer Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit
Aus- und Weiterbildung des geschiedenen Ehegatten
Erwerbslosigkeit während der Ehe
Als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht prüfe ich Ihre Ansprüche umfassend und sorge dafür, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Schnelle Entscheidungen durch einstweilige Anordnung
Im Familienrecht ermöglicht die einstweilige Anordnung schnelle gerichtliche Entscheidungen – etwa zu Sorgerecht, Umgangsrecht oder Unterhalt. Voraussetzung ist ein begründeter Antrag, der die besondere Dringlichkeit nachvollziehbar darlegt. Bei dringenden Anliegen unterstütze ich Sie als Anwalt für Familienrecht dabei, eine einstweilige Anordnung zu beantragen und durchzusetzen.
Wenn die Entscheidung nicht passt
Nicht jede einstweilige Anordnung erweist sich als zufriedenstellend. Häufig werden Unterhaltsbeträge zu niedrig oder zu hoch angesetzt. In solchen Fällen berate ich Sie umfassend dazu, welche Rechtsmittel möglich sind.
In welchen Situationen ist sie noch sinnvoll?
Eine einstweilige Anordnung kann auch in vielen weiteren familiären Konflikten erforderlich sein. Beispiele sind Kontosperrungen durch den Ehepartner, verweigerter Umgang mit dem Kind, Fragen zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Lassen Sie Ihre Möglichkeiten frühzeitig rechtlich prüfen, um Ihre Rechte bestmöglich zu sichern.
Kein Ehevertrag? Dann gilt der gesetzliche Güterstand
Ohne Ehevertrag gilt automatisch die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Viele wissen jedoch nicht genau, welche Ansprüche sich daraus ergeben und was ihnen im Fall einer Scheidung tatsächlich zusteht.
Zugewinngemeinschaft einfach erklärt
Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern. In der Zugewinngemeinschaft wird bei einer Scheidung der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen – unabhängig davon, wem einzelne Vermögenswerte gehören.
Rechtliche Unterstützung gibt Sicherheit
Als Rechtsanwalt für Familienrecht setze ich Ihre Ansprüche zuverlässig durch. Gerne gebe ich Ihnen eine erste telefonische Einschätzung zu Ihrer Situation.
Scheidung nur mit Anwalt
In Deutschland ist die Mitwirkung eines Rechtsanwalts für Familienrecht bei einer Scheidung gesetzlich vorgeschrieben (§ 114 FamFG). Selbst bei einvernehmlichen Scheidungen kann nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragen, der andere stimmt den Anträgen zu. Ohne Anwalt ist ein Scheidungsverfahren nicht möglich.
Online-Scheidung: Möglichkeiten und Grenzen
Viele Schritte lassen sich heute digital erledigen, z. B. die Übersendung von Anträgen und Formularen an den Anwalt. Das spart Zeit, Kosten und Papierkram. Persönliches Erscheinen beim Scheidungstermin ist jedoch weiterhin in der Regel erforderlich – Ausnahmen bestehen nur unter engen Voraussetzungen. Als Anwalt erkläre ich Ihnen genau, welche Schritte online möglich sind und wo Ihre persönliche Mitwirkung notwendig ist.
Ablauf des Scheidungsverfahrens
Der Ablauf folgt gesetzlich festgelegten Schritten:
Einreichung des Scheidungsantrags durch den Anwalt beim Familiengericht
Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
Zustellung des Antrags an den anderen Ehepartner
Durchführung des Versorgungsausgleichs
Verhandlung der Folgesachen
Scheidungstermin mit Anwesenheit der Ehepartner
Verkündung des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses
Auch bei einer Online-Scheidung bleibt die persönliche Mitwirkung an wichtigen Punkten unverzichtbar. Ohne Anwalt können keine Anträge gestellt werden.
Beratung online oder vor Ort
Ich berate Sie sowohl online als auch persönlich und unterstütze Sie, typische Fallstricke und rechtliche Nachteile im Scheidungsverfahren zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, um Ihr Scheidungsverfahren reibungslos zu gestalten.
Gerichtsverfahren vermeiden
Möchten Sie ein langes Scheidungsverfahren vermeiden? Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet die Möglichkeit, viele Punkte bereits vor Einreichung des Scheidungsantrags zu regeln.
Inhalte der Vereinbarung
Die Vereinbarung wird notariell beurkundet und sollte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt erstellt werden. Sie kann unter anderem folgende Punkte regeln:
Aufhebung gemeinsamer Testamente, Erb- und Pflichtteilsverzicht
Rechte und Forderungen zwischen den Ehepartnern
Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
Unterhaltspflichten
Steuerfragen und gemeinsame Schulden
Rechtliche Unterstützung
Als Rechtsanwalt für Familienrecht im Landkreis Rosenheim begleite ich Sie bei der Erstellung der Vereinbarung und stelle sicher, dass Ihre Interessen umfassend berücksichtigt werden. Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung.
Trennung als Voraussetzung für die Scheidung
Bevor eine Scheidung möglich ist, muss eine Trennungsphase erfolgen. Da der Scheidungsprozess oft langwierig und unvorhersehbar sein kann, lohnt es sich, die Trennungszeit klar zu strukturieren – zum Beispiel durch eine Trennungsvereinbarung.
Inhalte einer Trennungsvereinbarung
Ähnlich wie bei einem Scheidungsfolgenvertrag regelt eine Trennungsvereinbarung Fragen wie:
Nutzung des Eigenheims
Sorge- und Umgangsrecht der Kinder
Zukünftiger Versorgungsausgleich
Vorteile und rechtliche Unterstützung
Eine gut ausgearbeitete Trennungsvereinbarung schafft klare Regeln, kann den gerichtlichen Scheidungsprozess abkürzen und Stress sowie Kosten reduzieren. Als Scheidungsanwalt unterstütze ich Sie bei der Formulierung und gebe Empfehlungen zu allen relevanten Inhalten.
Verfahrenskostenhilfe: Recht auf Unterstützung
Im Rechtsstaat hat jeder das Recht auf juristischen Beistand, auch wenn die finanziellen Mittel für Prozess- oder Verfahrenskosten fehlen. Über die Verfahrenskostenhilfe können Ihre Rechte vor Gericht dennoch angemessen vertreten werden – auch in familienrechtlichen Angelegenheiten.
Voraussetzungen und Bedingungen
Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die juristische Auseinandersetzung muss voraussichtlich Erfolg versprechen.
Ein Verfahren ist notwendig, um Ihre Rechte zu verfolgen oder zu verteidigen.
Sie dürfen nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und keine unterhaltspflichtige Person kann die Kosten übernehmen.
Rechtliche Beratung sichert Erfolg
Als Rechtsanwalt für Familienrecht erkläre ich Ihnen die konkreten Schritte zur Beantragung und prüfe die Erfolgsaussichten Ihres Antrags, damit Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben.
Versorgungsausgleich: Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen
Im Scheidungsprozess spielt der Versorgungsausgleich eine zentrale Rolle. Er gleicht Rentenanrechte und Rentenerwerbsaussichten der Ehepartner aus. Häufig hat ein Partner während der Ehe zugunsten der Kinder auf Karrierechancen verzichtet, sodass seine Rentenbeiträge geringer ausfallen. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass er wirtschaftlich nicht erheblich benachteiligt wird.
Gesetzliche Grundlagen und Halbierung
Die Regelungen finden sich im Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAuslG). Anstelle einer direkten Auszahlung von Geldbeträgen erfolgt die Halbteilung der Altersvorsorgeansprüche: Die Ansprüche des in Vollzeit arbeitenden Ehepartners werden berechnet und die Hälfte dem anderen Partner gutgeschrieben.
Betroffene Ansprüche und individuelle Prüfung
Von der Halbteilung betroffen sind alle Altersvorsorgeformen: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenpensionen, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen und ähnliche Ansprüche. Jeder Anspruch wird individuell geprüft. Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und den Überblick in diesem komplexen Bereich zu behalten.
Zugewinnausgleich: Faire Vermögensregelung
Der Gesetzgeber hat den Zugewinnausgleich geschaffen, um nach einer Trennung klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Ehepartnern sicherzustellen.
So wird der Zugewinn berechnet
Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Vermögen bei Scheidungsbeginn und dem Vermögen bei Eheschließung. Bei einer Scheidung steht Ihnen die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu.
Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen
Gemeinsam können wir Ihre Ansprüche berechnen und prüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner seinen Verpflichtungen nachkommt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie kompetent und biete eine telefonische Ersteinschätzung an.
Schnelle Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie mich noch heute
Diese Werte und Prinzipien zeichnen meine Arbeit aus
Warum ich der richtige Anwalt für Sie bin
Einfühlsam & Verständnisvoll
Ich verstehe die emotionale Belastung einer Trennung und begleite Sie mit Empathie und Respekt.
Kindeswohl im Fokus
Besonders wenn Kinder betroffen sind, achte ich darauf, dass ihre Interessen gewahrt bleiben.
Lösungsorientiert
Ich suche nicht nach Problemen, sondern nach praktikablen Lösungen. Ihr Erfolg ist mein Ziel.
35+ Jahre Erfahrung
Jahrzehntelange Expertise in vielen relevanten Rechtsgebieten – dieses Wissen kommt Ihnen zugute.
Klar & Persönlich
Kein Fachchinesisch. Ich erkläre verständlich und bin vom ersten Kontakt bis zum Abschluss Ihr Ansprechpartner.
Schnelle Reaktion
Bei dringenden Fällen bin ich auch kurzfristig für Sie da. Schnelle Terminvergabe ist selbstverständlich.
Transparente Kosten
Ich informiere Sie vorab klar über die zu erwartenden Kosten. Keine versteckten Gebühren.
Maßgeschneidert
Jeder Fall ist einzigartig. Ich entwickle maßgeschneiderte Strategien für Ihre Situation.
In drei klaren Schritten zu Ihrem Recht
So einfach arbeiten wir zusammen
1. Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie mich per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail. In einem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
2. Persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort
In einem persönlichen Termin bei Ihnen vor Ort analysiere ich Ihren Fall detailliert, erläutere Ihnen alle Handlungsoptionen, Erfolgsaussichten und Kosten transparent und verständlich.
3. Gemeinsam zum Erfolg
Erst wenn Sie sich aktiv für meine Vertretung entscheiden, beginnt das Mandatsverhältnis. Von da an bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner und kämpfe engagiert für Ihre Rechte – bis zum erfolgreichen Abschluss.
