Rechtsanwalt Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim)
Anwalt für Arbeitsrecht
Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Lohn? – Ich stehe an Ihrer Seite.
Wenn es um Ihren Arbeitsplatz geht, ist dies für Arbeitnehmer oft mi einer emotionalen Achterbahn verbunden. Sie stellen sich Fragen wie: Ist diese Kündigung rechtens, oder steht mir eine Abfindung zu?
Ich bin Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht im Landkreis Rosenheim.
Zeit ist entscheidend!
Im Arbeitsrecht gelten oft sehr kurze Fristen. Bei einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Klage zu erheben. Verpasst man dieses Zeitfenster, kann der entstehende Schaden kaum mehr korrigiert werden. Kontaktieren Sie mich für eine schnelle Terminvereinbarung.
Umfassende Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Themen im Arbeitsrecht
Kündigungsschutz
Abfindungen
Abmahnungen
Arbeitsverträge
Arbeitszeugnisse
Lohn & Gehalt
In diesen Bereichen berate ich Sie kompetent
Weitere Arbeitsrechts-Themen
Änderungskündigung – besondere Vorsicht geboten
Ihr Arbeitgeber möchte Ihren Arbeitsvertrag abändern? Dann ist besondere Vorsicht erforderlich.
Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigungsform, die darauf abzielt, das Arbeitsverhältnis unter neuen Bedingungen fortzuführen – vorausgesetzt, Sie akzeptieren die vorgeschlagenen Anpassungen. Sind Sie unsicher, ob diese Änderungen wirklich zu Ihrem Vorteil sind, sollten Sie möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Wann Änderungen wirksam sind
Grundsätzlich gilt: Einzelne Vertragsbestandteile dürfen nicht einseitig abgeändert werden, wenn der Arbeitsvertrag hierzu abweichende Regelungen enthält. Etwas anderes gilt nur für Themenbereiche, die vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst sind.
Damit neue Bedingungen rechtswirksam gelten, muss der bestehende Arbeitsvertrag aufgehoben bzw. wirksam gekündigt werden.
Rechtsberatung schützt Ihre Interessen
Im Gegensatz zur klassischen Beendigungskündigung eröffnet die Änderungskündigung die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Konditionen fortzusetzen. Damit diese neuen Regelungen tatsächlich Ihrem Interesse entsprechen, sollten sie sorgfältig anwaltlich geprüft werden. Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei, mögliche Risiken und Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Arbeitsschutz: Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Arbeitnehmer haben in Deutschland nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Verschiedene Gesetze – etwa das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen – verpflichten Arbeitgeber, Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu sichern.
Arbeitsschutz bedeutet, dass Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass keine Gefahren entstehen – in allen Branchen, auch im Büro oder Homeoffice. Ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Wenn Schutzvorgaben verletzt werden
Werden an Ihrem Arbeitsplatz Arbeitsschutzregeln missachtet, unterstütze ich Sie gern. Je nach Tätigkeit gelten unterschiedliche Vorschriften, die oft aus Tarif- oder Betriebsvereinbarungen folgen. Bei Verstößen können Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen – gegen den Verursacher oder den Arbeitgeber. Daher ist rechtliche Beratung besonders wichtig.
Auch Arbeitgeber sollten die Vorgaben ernst nehmen: Neben hohen Kosten drohen in schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Warum Arbeitsschutz so wichtig ist
Die Einhaltung des Arbeitsschutzrechts ist unerlässlich – auch im Hinblick auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Arbeitsschutz zählt zur Compliance und ist für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer verbindlich. Schulungen und Sicherheitsunterweisungen – auch im Homeoffice – sind dabei zentrale Bestandteile.
Als Anwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie umfassend zu allen Fragen rund um Arbeitsschutz und vertrete Sie außergerichtlich sowie vor Gericht.
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, das Arbeitsverhältnis gemeinsam zu beenden? In der Regel geschieht dies über einen Aufhebungsvertrag. Neben dem Beendigungszeitpunkt werden darin häufig weitere Punkte geregelt, zum Beispiel:
Zahlung einer Abfindung
Freistellung von der Arbeit
Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
Regelung offener Vergütungsansprüche
Aufhebungsvertrag versus Kündigung
Der Aufhebungsvertrag ist die einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit ein deutlich milderes Mittel als eine einseitige Kündigung. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einigen.
Rechtliche Beratung ist entscheidend
Da ein Aufhebungsvertrag Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben kann, ist eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht dringend empfehlenswert. Ein gut gestalteter Aufhebungsvertrag erleichtert den Übergang in eine neue berufliche Zukunft erheblich.
Zweifel an der Wirksamkeit einer Befristung?
Sie sind unsicher, ob die Befristung Ihres Arbeitsvertrags rechtmäßig ist? Beispielsweise ist eine sachgrundlose Befristung, die länger als zwei Jahre beim selben Arbeitgeber besteht, unzulässig (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Gemeinsam können wir eine sogenannte Entfristungsklage einreichen. So lässt sich vor dem Arbeitsgericht klären, ob die Befristung Ihres Arbeitsvertrags wirksam ist.
Wichtig nach Ablauf des Arbeitsvertrags
Ist Ihr befristeter Arbeitsvertrag bereits ausgelaufen, kann ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt sehr hilfreich sein. Sollte sich herausstellen, dass die Befristung unzulässig war, befänden Sie sich rechtlich bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Allerdings muss dieser Status innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende gerichtlich festgestellt werden. Dabei unterstütze ich Sie bestmöglich.
Mitbestimmung durch den Betriebsrat
Schon gewusst? Arbeitnehmer haben häufig ein Mitspracherecht. Zwar werden Entscheidungen im Unternehmen meist von oben nach unten getroffen – doch mit einem bestehenden Betriebsrat sind Beschäftigte nicht schutzlos. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und wirkt an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit. Er steht unter besonderem gesetzlichen Schutz durch das Betriebsverfassungsgesetz und darf wegen seiner Tätigkeit nicht benachteiligt werden – auch nicht nach dem Ausscheiden aus dem Gremium.
Trotz seiner großen Bedeutung kann es dennoch zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kommen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen, um möglichst ohne Gerichtsverfahren zu einer Lösung zu gelangen.
Wann kann ein Betriebsrat gegründet werden?
Ein Betriebsrat kann gebildet werden, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind (§ 1 BetrVG). Wahlberechtigt sind Voll- und Teilzeitkräfte, Aushilfen, Minijobber sowie Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb tätig sind. Beschäftigte unter 16 Jahren dürfen nicht wählen.
Der Betriebsrat besitzt unter anderem Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeiten und Pausen, Dienstplänen, Kurzarbeit, Überstunden, Urlaubsregelungen, Vergütungsmodellen, Arbeitsschutz, Datenschutz, Einstellungen und Versetzungen sowie beim Einsatz alternativer Arbeitsplätze wie Homeoffice.
Wann benötigt der Betriebsrat einen Anwalt?
Ein Betriebsrat kann anwaltliche Unterstützung benötigen, wenn der Arbeitgeber gegen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes verstößt oder Fragen zur Reichweite des Mitbestimmungsrechts bestehen. Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich bei außergerichtlichen Einigungen und – wenn nötig – auch im gerichtlichen Verfahren.
Wichtig: Die Kosten für eine erforderliche, nicht aussichtslose anwaltliche Vertretung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG). Nur bei rechtsmissbräuchlicher Beauftragung besteht kein Kostenerstattungsanspruch.
Der korrekte Einstellungsprozess
Wer ein Unternehmen führt, wird früher oder später mit der Frage nach der richtigen Vorgehensweise bei der Einstellung neuer Mitarbeiter konfrontiert. Einfach eine Stellenanzeige zu schalten und den besten Bewerber auszuwählen, reicht oft nicht aus. Besonders in Unternehmen mit Betriebsrat müssen gemäß §§ 92 und 93 BetrVG personelle Planungen abgestimmt werden. Der Betriebsrat kann zudem verlangen, dass zunächst intern nach geeigneten Kandidaten gesucht wird, bevor eine externe Stellenausschreibung erfolgt.
Stolperfallen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Die zahlreichen Regelungen des Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts sind oft schwer zu durchschauen. Fehler im Einstellungsprozess können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat begünstigen.
Rechtliche Unterstützung
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie zu allen rechtlichen Aspekten des Einstellungsprozesses. Ich beantworte offene Fragen und unterstütze insbesondere, wenn die Vorstellungen der Geschäftsführung vom Betriebsrat abweichen, um eine konstruktive Lösung zwischen beiden Parteien zu erreichen.
Vor Vertragsabschluss Klarheit schaffen
Sie stehen vor der Entscheidung, eine Stelle als Geschäftsführer anzunehmen? Dann sollten vorab wichtige Punkte geklärt werden: Welche Erwartungen haben die Gesellschafter an Ihre Tätigkeit? Welche Arbeitszeiten gelten für Sie? Und wie wird Ihr Gehalt ausgestaltet? Ein Geschäftsführervertrag regelt diese Grundlagen – aber nicht immer deckt er alle Ihre Vorstellungen ab. Genau hier unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Besondere Regelungen für Geschäftsführer
Wer zum Geschäftsführer befördert wird, unterliegt neuen Regelungen – auch im Hinblick auf den Kündigungsschutz. Deshalb ist es wichtig, das bisherige Arbeitsverhältnis vertraglich abzusichern. Ebenso wesentlich ist eine klare Festlegung Ihrer Aufgabenbereiche und Vertretungsrechte, insbesondere wenn mehrere Geschäftsführer tätig sind.
Rechtlich abgesichert in die neue Position
Mit meiner Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Geschäftsführervertrag rechtlich stimmig ist und Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt werden. So schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre neue verantwortungsvolle Position.
Homeoffice und die digitale Arbeitswelt
In der modernen Arbeitswelt wird die physische Anwesenheit im Büro zunehmend optional – wenn es überhaupt noch ein Büro gibt. Digitalisierung und flexible Arbeitszeitmodelle verändern den Arbeitsalltag für Mitarbeiter und Arbeitgeber gleichermaßen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie dabei, den Überblick zu behalten und auf neue Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Anspruch auf Homeoffice
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie einen Anspruch auf Homeoffice gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Gleichzeitig wird zunehmend relevant, unter welchen Bedingungen ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen kann und ob der Arbeitnehmer dem Folge leisten muss.
Rechtliche Absicherung von Homeoffice-Regelungen
Einseitige Entscheidungen von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind nicht ausreichend. Homeoffice bedarf einer gegenseitigen Vereinbarung, idealerweise schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten. Um Fehler zu vermeiden und mögliche Konflikte frühzeitig auszuschließen, lohnt es sich, die Homeoffice-Regelung vorab mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Sonderkündigungsschutz: Wer ist betroffen?
Kündigungsschutz ist nicht gleich Kündigungsschutz. Innerhalb eines Unternehmens gibt es bestimmte Personengruppen, die über einen besonderen Kündigungsschutz verfügen. Dazu zählen Betriebs- und Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, Mitarbeiter in Eltern- oder Pflegezeit sowie schwerbehinderte Beschäftigte. Für jede dieser Gruppen gelten eigene Regeln, die ohne fachliche Expertise schwer zu überblicken sind.
Rechte und Grenzen des Schutzes
Ein Sonderkündigungsschutz bedeutet nicht automatisch absoluten Schutz vor Kündigungen. Auch in diesen Personengruppen kann es Gründe für eine außerordentliche Kündigung geben. Die Beurteilung hängt stets vom Einzelfall ab und erfordert fundiertes juristisches Wissen.
Rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kenne ich alle Regelungen zum Sonderkündigungsschutz und kann den Status Ihrer Mitarbeiter kompetent einschätzen. Bei Konflikten oder gerichtlichen Verfahren übernehme ich Ihr Mandat, um sicherzustellen, dass Kündigungen oder deren Abwehr rechtlich korrekt erfolgen.
Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses
Als Arbeitnehmer werden Sie häufig schon frühzeitig mit den Regelungen zum Wettbewerbsverbot konfrontiert. Man unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot und dem vertraglichen Wettbewerbsverbot. Das gesetzliche Verbot (§ 242 BGB, § 60 HGB) untersagt es, während des Arbeitsverhältnisses in einem konkurrierenden Unternehmen zu arbeiten oder selbst ein Konkurrenzunternehmen zu gründen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Zusätzlich gibt es das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, das für einen definierten Zeitraum nach Ende des Arbeitsverhältnisses gilt. In dieser Zeit darf der Arbeitnehmer in der Regel keine Tätigkeit in derselben Branche aufnehmen. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine angemessene Karenzentschädigung zu zahlen. Nach § 74 HGB beträgt diese mindestens die Hälfte der vorherigen Vergütung pro Jahr des Wettbewerbsverbots. Wird die Entschädigung nicht gezahlt, ist das Wettbewerbsverbot unwirksam.
Rechtliche Prüfung und Unterstützung
Weitere Gründe können ein Wettbewerbsverbot rechtfertigen oder es unwirksam machen, die nicht sofort erkennbar sind. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht im Landkreis Rosenheim prüfe ich Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Situation genau und leite bei Bedarf die erforderlichen rechtlichen Schritte ein, um ein bestehendes Wettbewerbsverbot juristisch anzufechten.
Unternehmensverkauf und Nachfolgeregelung
Für jeden Unternehmer kommt der Zeitpunkt, an dem er sich Gedanken über die Zukunft seines Unternehmens machen muss. Eine zentrale Frage dabei ist häufig der Unternehmensverkauf oder die Planung einer Nachfolge. Dabei sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. So müssen Ihre Mitarbeiter über den geplanten Verkauf informiert werden – entweder durch Sie oder den neuen Inhaber. Wesentlich ist, Zeitpunkt, Gründe und mögliche Folgen für die wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Situation der Beschäftigten klar zu kommunizieren. Anschließend steht den Mitarbeitern ein einmonatiges Widerspruchsrecht zu.
Herausforderungen bei Widerspruch oder Konflikten
Machen Ihre Mitarbeiter von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, kann die Unternehmensnachfolge schnell komplex werden. Gerade in solchen Situationen ist rechtliche Unterstützung entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und den Prozess zu steuern.
Rechtliche Absicherung durch einen Anwalt
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sorge ich dafür, dass der Unternehmensverkauf arbeitsrechtlich korrekt und reibungslos abläuft. Dabei behalte ich Ihre Interessen als Inhaber im Blick und stelle sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um Komplikationen so gering wie möglich zu halten.
Zielvereinbarungen und variable Vergütung
Wer im Vertrieb tätig war, kennt variable Vergütungssysteme und die damit verbundenen Zielvereinbarungen. Sie dienen dazu, Mitarbeiter materiell zu motivieren, vorab definierte Unternehmensziele zu erreichen, häufig verbunden mit Bonuszahlungen oder anderen betrieblichen Vorteilen.
Fehlen von Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag
Es kann vorkommen, dass im Arbeitsvertrag zwar Bonuszahlungen festgelegt sind, konkrete Zielvereinbarungen oder Zeiträume jedoch fehlen. In solchen Fällen kann ein Arbeitnehmer unter Umständen trotzdem Anspruch auf die Auszahlung des Bonus oder auf Schadensersatz haben. Bevor Sie jedoch rechtliche Schritte einleiten, ist es ratsam, den Fall mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Provisionsvereinbarungen und rechtliche Unterstützung
Eine häufige Form der variablen Vergütung sind Provisionsvereinbarungen, z. B. beim Verkauf von Finanzprodukten oder Versicherungen. In einigen Fällen strebt der Arbeitgeber die Rückforderung der Provision an. Solche Streitigkeiten landen oft vor den Arbeitsgerichten. In diesen Situationen unterstütze ich Sie als erfahrener Rechtsanwalt – sowohl mit Beratung als auch bei der Prozessführung.
Vergütungsmodelle und leistungsorientierte Bezahlung
Jeder Arbeitnehmer erwartet eine angemessene Vergütung. Das Grundgehalt wird häufig bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Darüber hinaus gewinnen leistungsorientierte Vergütungsmodelle zunehmend an Bedeutung: Boni oder Provisionen belohnen überdurchschnittliche Leistungen und dienen der gezielten Motivation. Welche Vergütungsmodelle für Ihr Unternehmen sinnvoll sind, lässt sich oft nur mit juristischer Expertise klären.
Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Jahresurlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Werktage, wobei der volle Anspruch nur bei vollständiger Arbeitsleistung entsteht. Während des Urlaubs steht dem Arbeitnehmer Urlaubsentgelt zu – er erhält also die gleiche Vergütung wie während der regulären Arbeit.
Option auf zusätzliches Urlaubsgeld
Arbeitgeber können zusätzliches Urlaubsgeld zahlen, sofern dies vertraglich vereinbart wird. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie sowohl bei Fragen zu Vergütungsmodellen als auch bei Unsicherheiten rund um Urlaubsregelungen.
Schnelle Terminvereinbarung
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Diese Werte und Prinzipien zeichnen meine Arbeit aus
Warum ich der richtige Anwalt für Sie bin
Lösungsorientiert
Ich suche nicht nach Problemen, sondern nach praktikablen Lösungen. Ihr Erfolg ist mein Ziel.
35+ Jahre Erfahrung
Jahrzehntelange Expertise in vielen relevanten Rechtsgebieten – dieses Wissen kommt Ihnen zugute.
Klar & Persönlich
Kein Fachchinesisch. Ich erkläre verständlich und bin vom ersten Kontakt bis zum Abschluss Ihr Ansprechpartner.
Schnelle Reaktion
Bei dringenden Fällen bin ich auch kurzfristig für Sie da. Schnelle Terminvergabe ist selbstverständlich.
Transparente Kosten
Ich informiere Sie vorab klar über die zu erwartenden Kosten. Keine versteckten Gebühren.
Maßgeschneidert
Jeder Fall ist einzigartig. Ich entwickle maßgeschneiderte Strategien für Ihre Situation.
In drei klaren Schritten zu Ihrem Recht
So einfach arbeiten wir zusammen
1. Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie mich per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail. In einem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
2. Persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort
In einem persönlichen Termin bei Ihnen vor Ort analysiere ich Ihren Fall detailliert, erläutere Ihnen alle Handlungsoptionen, Erfolgsaussichten und Kosten transparent und verständlich.
3. Gemeinsam zum Erfolg
Erst wenn Sie sich aktiv für meine Vertretung entscheiden, beginnt das Mandatsverhältnis. Von da an bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner und kämpfe engagiert für Ihre Rechte – bis zum erfolgreichen Abschluss.
