Rechtsanwalt Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim)
Anwalt für Gesellschaftsrecht
Unternehmensgründung? Gesellschaftsverträge? Gesellschafterstreit? – Ihr Anwalt hilft.
Die richtige Wahl der Rechtsform kann entscheidend sein für den Erfolg Ihres Unternehmens! Schon vor der Gründung sollten Sie sichergehen, dass Sie die richtige Wahl treffen – eine Umwandlung ist im Nachgang oft nicht möglich oder nur mit erheblichem Aufwand zu bewältigen.
Ich bin Ihr erfahrener Anwalt für Gesellschaftsrecht im Landkreis Rosenheim.
Bei Insolvenz schnell handeln
Bei drohender Insolvenz muss der Insolvenzantrag innerhalb von 3 Wochen gestellt werden, um strafrechtliche Sanktionen und persönliche Haftung der Geschäftsführer zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich umgehend!
Umfassende Unterstützung in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten
Themen im Gesellschaftsrecht
Unternehmensgründung
Gesellschaftsverträge
Geschäftsführer-Anliegen
Gesellschafterstreitigkeiten
Vermittlung und rechtliche Vertretung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern.
✓ Außergerichtliche Mediation ✓ Gesellschafterausschluss ✓ Beschlussanfechtung ✓ KonfliktlösungGesellschafterversammlungen
Anteilsverkauf & Nachfolge
In diesen Bereichen berate ich Sie kompetent
Weitere Gesellschaftsrechts-Themen
Geschäftsführervertrag prüfen lassen
Wenn Sie als Geschäftsführer eingesetzt werden, ist es entscheidend, den Anstellungsvertrag vor der Unterzeichnung genau zu prüfen. Dabei geht es nicht nur um Gehalt, Kündigungsfristen oder Haftungsfragen, sondern auch um wirtschaftliche Parameter und mögliche Fallstricke. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie dabei, nachteilige Klauseln zu erkennen und bei Bedarf mit den Gesellschaftern zu verhandeln.
Wettbewerbsverbot und Vergütung
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, das insbesondere bei GmbHs oft mit hohen Vertragsstrafen verbunden ist. Bei AG, OHG oder KG ergeben sich Wettbewerbsbeschränkungen hingegen direkt aus gesetzlichen Vorschriften. Ebenso wichtig ist die Vergütung: Bei Doppelfunktionen als Gesellschafter und Geschäftsführer können Themen wie Bonuszahlungen oder verdeckte Gewinnausschüttungen problematisch werden.
Begleitung während Vertragsgestaltung und Kündigung
Ich begleite Geschäftsführer und Unternehmen bereits bei der Entwurfsphase und Anpassung von Vertragsklauseln. Auch im Falle einer Kündigung oder Abberufung stehe ich beratend zur Seite, achte auf einzuhaltende Fristen und sichere Ihre rechtlichen Ansprüche.
Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Vorsicht geboten
Möchte ein Mitgesellschafter seine Anteile veräußern, kann dies weitreichende Folgen für die Gesellschaft haben. Grundsätzlich sind Anteile frei verkäuflich, außer der Gesellschaftsvertrag enthält Einschränkungen wie eine Vinkulierungsklausel. Diese regelt, dass eine Übertragung nur mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter möglich ist.
Gesellschaftsform und Erbrecht beachten
Nicht nur bei GmbHs, sondern auch bei GbRs und anderen Gesellschaftsformen gelten besondere Regelungen: Bei der GbR ist die Zustimmung aller Mitgesellschafter erforderlich, in wenigen Ausnahmefällen entbehrlich. Auch der Erbfall spielt eine Rolle: Gehen Anteile auf eine Erbengemeinschaft über, müssen deren Rechte und die vertraglichen Vorgaben beachtet werden.
Juristische und steuerliche Beratung
Neben zivilrechtlichen Fragen sind auch steuerliche Aspekte entscheidend, etwa Freibeträge oder umsatzsteuerliche Beurteilungen. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie dabei, Anteilsverkäufe rechtssicher, steuerlich korrekt und konfliktfrei zu gestalten.
Wann ein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist
Ein Gesellschafterbeschluss entscheidet über zentrale Fragen im Unternehmen: Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, Entlastung, Kapitalmaßnahmen, Aufnahme oder Einziehung von Geschäftsanteilen sowie Gewinnverteilung. Ob ein Beschluss nötig ist, ergibt sich aus Gesetz oder Gesellschaftsvertrag. Schon frühzeitige juristische Begleitung kann Unsicherheiten und Konflikte vermeiden.
Fehlerhafte Beschlüsse erkennen und prüfen
Streitigkeiten entstehen, wenn ein Beschluss formal fehlerhaft oder rechtlich zweifelhaft ist. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht im Landkreis Rosenheim prüfe ich, ob ein Beschluss tatsächlich anfechtbar ist und berate Sie, welche Schritte sinnvoll sind.
Rechtzeitig handeln – Fristen beachten
Fehlerhafte Beschlüsse können über Anfechtungs-, Nichtigkeits- oder Feststellungsklagen angefochten werden. Dabei ist schnelles Handeln entscheidend, denn Ausschlussfristen im Gesellschaftsvertrag können sonst verhindern, dass ein fehlerhafter Beschluss noch rechtlich überprüft werden kann. Ich unterstütze Sie, Ihre Ansprüche rechtzeitig und professionell durchzusetzen.
Umfang und Grundlagen der Geschäftsführerhaftung
Als Geschäftsführer eines Unternehmens sind Sie verpflichtet, Ihre Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Besonders bei einer GmbH kann eine Pflichtverletzung dazu führen, dass Sie persönlich mit Ihrem Vermögen haften (§ 43 GmbH-Gesetz). Die Haftung kann sowohl gegenüber Dritten (Außenhaftung) als auch gegenüber der Gesellschaft selbst (Innenhaftung) entstehen. Eine professionelle Beratung hilft, Umfang und Risiko der Haftung klar einzuschätzen.
Beratung bei Regressansprüchen und Finanzamt
Ich unterstütze Sie nicht nur bei allen haftungsrechtlichen Fragen, sondern auch bei bereits bestehenden Regressansprüchen der Gesellschaft. Außerdem zeige ich auf, wie Sie gegen Beschlüsse der Gesellschafter vorgehen können, um Schadensersatzansprüche zu minimieren. Bitte beachten Sie, dass Geschäftsführer unter Umständen auch gegenüber dem Finanzamt persönlich haften.
Haftung bei Insolvenz und Fristverletzungen
Besondere Relevanz gewinnt die Geschäftsführerhaftung im Zusammenhang mit einer drohenden oder laufenden Insolvenz. Fristversäumnisse bei der Erfüllung insolvenzrechtlicher Pflichten können sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Gläubigern zu Haftungsansprüchen führen. Ich berate Sie umfassend, um Forderungen abzuwehren, Risiken zu minimieren und faire Lösungen im Unternehmensrecht zu erreichen.
Konflikte zwischen mehreren Geschäftsführern
Führen mehrere Personen ein Unternehmen, kommt es nicht selten zu Streitigkeiten über strategische Entscheidungen. Solche Konflikte können die Entwicklung der Gesellschaft blockieren und im schlimmsten Fall zu einer Pattsituation führen, bei der sich Geschäftsführer gegenseitig in ihrer Tätigkeit behindern. Besonders kritisch wird es bei 50:50-Beteiligungen, da hier gerichtliche Schritte oft der einzige Ausweg sind.
Rechtliche Begleitung bei Konflikten
Ich unterstütze Sie als Anwalt für Gesellschaftsrecht im Landkreis Rosenheim bereits präventiv, um Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Geschäftsführerstreit, biete ich sowohl außergerichtliche Lösungen als auch gerichtliche Vertretung, um die Interessen der Gesellschaft und der Beteiligten zu wahren.
Risiken für die Gesellschaft minimieren
Langfristige Uneinigkeit unter Geschäftsführern gefährdet nicht nur die operative Entwicklung, sondern auch die Reputation und den Fortbestand des Unternehmens. Ich begleite Sie zudem bei der Kommunikation nach außen und gegenüber Stakeholdern, um sicherzustellen, dass Konflikte keine negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft haben.
Wenn Gesellschafterstreit das Unternehmen belastet
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern führen oft zu Krisenstimmung und können das operative Geschäft blockieren – etwa, wenn in der Gesellschafterversammlung keine Beschlüsse mehr zustande kommen oder wichtige Entscheidungen verhindert werden. Konflikte entstehen häufig bei Uneinigkeit über Unternehmensausrichtung, Mittelverwendung, Jahresabschluss oder Entlastung von Geschäftsführern.
Außergerichtliche Konfliktlösung
Kleinere Differenzen lassen sich oft durch frühzeitige Gespräche und Verhandlungen klären. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht begleite ich Gesellschafter dabei, Konflikte am Verhandlungstisch zu lösen und das Vertrauen wiederherzustellen.
Gerichtliche Maßnahmen bei Eskalation
Lässt sich ein Streit nicht außergerichtlich beilegen, biete ich professionelle Unterstützung bei rechtlichen Maßnahmen wie Gesellschafterausschluss oder Einziehung von Gesellschaftsanteilen – stets unter Berücksichtigung der Satzung und der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Ziel ist, Unternehmensstillstand zu vermeiden und die Geschäftstätigkeit nachhaltig zu sichern.
Gesellschaftertod: Auswirkungen auf die Gesellschaft
Stirbt ein Gesellschafter, gehen seine Anteile in der Regel auf die Erben über – bei GmbHs gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG. Bei einer Erbengemeinschaft üben die Erben die Rechte gemeinschaftlich aus. In einer GbR führt der Tod eines Gesellschafters hingegen meist zur Auflösung der Gesellschaft, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine Fortsetzungsklausel vor.
Notwendigkeit einer rechtssicheren Nachfolgeregelung
Um die Unternehmensführung ohne Unterbrechung zu gewährleisten, sollten Nachfolgeregelungen frühzeitig im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Dabei können Beschränkungen für Erben oder besondere Bestimmungen zur Fortführung der Gesellschaft definiert werden.
Rechtliche Beratung und Handlungsmöglichkeiten
Besondere Vorsicht ist bei Gesellschafterbeschlüssen nach dem Tod eines Gesellschafters geboten: Für die Stimmberechtigung zählt neben den Anteilen auch die Eintragung im Handelsregister (§ 16 GmbHG). Als Anwalt für Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie dabei, diese komplexen Situationen rechtssicher zu lösen und eine geordnete Nachfolge zu gewährleisten.
Versorgungsausgleich: Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen
Im Scheidungsprozess spielt der Versorgungsausgleich eine zentrale Rolle. Er gleicht Rentenanrechte und Rentenerwerbsaussichten der Ehepartner aus. Häufig hat ein Partner während der Ehe zugunsten der Kinder auf Karrierechancen verzichtet, sodass seine Rentenbeiträge geringer ausfallen. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass er wirtschaftlich nicht erheblich benachteiligt wird.
Gesetzliche Grundlagen und Halbierung
Die Regelungen finden sich im Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAuslG). Anstelle einer direkten Auszahlung von Geldbeträgen erfolgt die Halbteilung der Altersvorsorgeansprüche: Die Ansprüche des in Vollzeit arbeitenden Ehepartners werden berechnet und die Hälfte dem anderen Partner gutgeschrieben.
Betroffene Ansprüche und individuelle Prüfung
Von der Halbteilung betroffen sind alle Altersvorsorgeformen: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenpensionen, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen und ähnliche Ansprüche. Jeder Anspruch wird individuell geprüft. Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und den Überblick in diesem komplexen Bereich zu behalten.
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Diese Werte und Prinzipien zeichnen meine Arbeit aus
Warum ich der richtige Anwalt für Sie bin
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Jeder Fall ist einzigartig. Ich entwickle maßgeschneiderte Strategien für Ihre Situation.
In drei klaren Schritten zu Ihrem Recht
So einfach arbeiten wir zusammen
1. Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie mich per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail. In einem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
2. Persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort
In einem persönlichen Termin bei Ihnen vor Ort analysiere ich Ihren Fall detailliert, erläutere Ihnen alle Handlungsoptionen, Erfolgsaussichten und Kosten transparent und verständlich.
3. Gemeinsam zum Erfolg
Erst wenn Sie sich aktiv für meine Vertretung entscheiden, beginnt das Mandatsverhältnis. Von da an bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner und kämpfe engagiert für Ihre Rechte – bis zum erfolgreichen Abschluss.
