Rechtsanwalt Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim)
Scheidungsanwalt Rosenheim
Vermeiden Sie typische Fehler im Vorfeld einer Scheidung
Eine Scheidung ist emotional belastend und wirft viele Fragen auf – rechtlich, finanziell und persönlich. Als erfahrener Scheidungsanwalt begleite ich Sie einfühlsam durch alle Phasen des Scheidungsverfahrens und darüber hinaus.
Anwaltspflicht bei Scheidungen
Wichtig zu wissen: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Mitwirkung eines Anwalts zwingend erforderlich. Nutzen Sie die Gelegenheit, mich frühzeitig – schon im Trennungsjahr – in das Scheidungsverfahren einzubinden.
Scheidungsanwalt Rosenheim
Das Trennungsjahr – Ihre Zeit zur Orientierung
Vor dem Scheidungsbeschluss durch das Familiengericht fordert der Gesetzgeber beide Ehepartner auf, ein Trennungsjahr einzuhalten. In diesem Zeitraum können sich beide noch versöhnen und sich gegen eine Scheidung entscheiden, indem sie die Ehe fortsetzen.
Sowohl das Trennungsjahr als auch die Scheidung und die gescheiterte Beziehung stellen für alle Beteiligten eine emotionale Ausnahmesituation dar. Dabei geht es auch um finanzielle Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und vieles mehr. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Feldkirchen-Westerham begleite ich Sie in allen Abschnitten des Scheidungsverfahrens.
Umfassende Unterstützung in allen scheidungsrechtlichenAngelegenheiten
Härtefallscheidung – Wenn das Trennungsjahr nicht zumutbar ist
Das Trennungsjahr kann nur unter ganz engen Voraussetzungen umgangen werden. Nach dem Gesetz ist dies nur möglich, wenn die Fortsetzung des Trennungsjahres für mindestens einen der beiden Ehepartner nicht zumutbar ist. Für die sogenannte „Blitzscheidung“ müssen Sie nachvollziehbar einen der folgenden Gründe darlegen:
- massive und wiederholte häusliche Gewalt
- Schwangerschaft durch einen neuen Partner
- schwerer Alkoholmissbrauch
- andauernder Drogenmissbrauch oder fortgesetzte Substanzabhängigkeit
- Straftaten gegenüber dem Ehegatten oder nahen Familienangehörigen
- massive Bedrohungen
- Vorliegen einer „Scheinehe" zur Erlangung von Aufenthaltstiteln
- fortgesetzter Ehebruch
- schwere sexuelle Abnormitäten
- Aufnahme der Prostitution
- Suizidversuch
Die Umstände für die Begründung einer Härtefallscheidung müssen vom Antragsteller vor Gericht bewiesen werden. Dabei ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend zu empfehlen.
Umfassende Begleitung durch alle Phasen der Scheidung
Meine Leistungen als Scheidungsanwalt
Einvernehmliche Scheidung
Scheidungsfolgenvereinbarung
Trennungsvereinbarung
Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich
Güterrecht
Schnelle Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie mich noch heute
Diese Werte und Prinzipien zeichnen meine Arbeit aus
Warum ich der richtige Anwalt für Sie bin
Einfühlsam & Verständnisvoll
Ich verstehe die emotionale Belastung einer Trennung und begleite Sie mit Empathie und Respekt.
Kindeswohl im Fokus
Besonders wenn Kinder betroffen sind, achte ich darauf, dass ihre Interessen gewahrt bleiben.
Lösungsorientiert
Ich suche nicht nach Problemen, sondern nach praktikablen Lösungen. Ihr Erfolg ist mein Ziel.
35+ Jahre Erfahrung
Jahrzehntelange Expertise in vielen relevanten Rechtsgebieten – dieses Wissen kommt Ihnen zugute.
Klar & Persönlich
Kein Fachchinesisch. Ich erkläre verständlich und bin vom ersten Kontakt bis zum Abschluss Ihr Ansprechpartner.
Schnelle Reaktion
Bei dringenden Fällen bin ich auch kurzfristig für Sie da. Schnelle Terminvergabe ist selbstverständlich.
Transparente Kosten
Ich informiere Sie vorab klar über die zu erwartenden Kosten. Keine versteckten Gebühren.
Maßgeschneidert
Jeder Fall ist einzigartig. Ich entwickle maßgeschneiderte Strategien für Ihre Situation.
In drei klaren Schritten zu Ihrem Recht
So einfach arbeiten wir zusammen
1. Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie mich per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail. In einem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
2. Persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort
In einem persönlichen Termin bei Ihnen vor Ort analysiere ich Ihren Fall detailliert, erläutere Ihnen alle Handlungsoptionen, Erfolgsaussichten und Kosten transparent und verständlich.
3. Gemeinsam zum Erfolg
Erst wenn Sie sich aktiv für meine Vertretung entscheiden, beginnt das Mandatsverhältnis. Von da an bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner und kämpfe engagiert für Ihre Rechte – bis zum erfolgreichen Abschluss.
